Ambulanter Pflegedienst
Pflegehilfe durch ambulanten Pflegedienst
Die oder der Pflegebedürftige kann alternativ zur ehrenamtlichen Pflege auch einen ambulanten Pflegedienst mit der Pflege beauftragen. Der ambulante Pflegedienst hilft dann zu bestimmten Zeiten des Tages und je nach Bedarf bei der Pflege zu Hause. Die vom ambulanten Pflegedienst erbrachten Pflegesachleistungen – damit bezeichnet die Pflegekasse sämtliche vom ambulanten Pflegedienst erbrachten Dienstleistungen – werden dann von der Pflegekasse direkt bezahlt.
Die Kostenübernahme ist allerdings nach oben hin begrenzt. Je nach Pflegegrad und Härtefall werden Pflegesachleistungen bis zu den in der Übersicht genannten Höchstbeträgen übernommen. Das führt häufig dazu, dass die von der Pflegekasse gezahlten Geldleistungen nicht vollständig alle Leistungen des ambulanten Pflegedienstes decken. Die Mehrkosten müssen dann vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.
Zudem stößt die ambulante Pflege ab einem gewissen Pflege- und Betreuungsbedarf unweigerlich an seine Grenzen. Ambulante Pflegekräfte können bestenfalls wenige Male am Tag für ein begrenztes Zeitfenster die Pflegehilfe leisten. Eine zeitintensivere Hilfe oder gar eine 24-Stunden-Betreuung sind durch den ambulanten Pflegedienst nicht möglich. Zwischen den Besuchen der ambulanten Pflege wäre somit die oder der Pflegebedürftige auf sich allein gestellt.