Tagespflege

Tages- oder Nachtpflege (teilstationäre Pflege)

Bei der teilstationären Pflege wird die oder der Pflegebedürftige einen Teil des Tages in einer Pflegeeinrichtung (stationär) betreut. Die teilstationäre Pflege steht als Tages- oder Nachtpflege zur Verfügung – die pflegebedürftige Person ist somit für bestimmte Stunden tags- oder nachtsüber untergebracht und versorgt. Bei der Tagespflege beispielsweise wird die oder der Pflegebedürftige morgens abgeholt und verbringt den Tag in der Pflegeeinrichtung, abends wird die pflegebedürftige Person wieder nach Hause gebracht. Der Träger der Betreuungseinrichtung übernimmt im Normalfall die Organisation des Transports, er kann aber auch selbst organisiert werden.

Teilstationäre Pflege wird von der Pflegeversicherung dann gewährt, wenn im jeweiligen Einzelfall die häusliche Pflege für betreffende Zeiträume nicht ausreicht. Typisches Beispiel ist ein pflegender Angehöriger, der tagsüber berufstätig ist. Die pflegebedürftige Person kann für den Zeitraum nicht allein bleiben und die Pflegesachleistungen (Dienstleistungen) der ambulanten Pflege stellen die Versorgung nicht vollumfänglich sicher, die Möglichkeit der Tagespflege entlastet somit die Pflegeperson. Falls notwendig kann über diese Möglichkeit auch eine von Pflegeengel Die Pflegehilfe vermittelte 24-Stunden-Pflegekraft entlastet werden. Umgekehrt ist eine vermittelte professionelle Pflegekraft eine attraktive Alternative zur teilstationären Pflege.

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der teilstationären Pflege gemäß des Pflegegrads der pflegebedürftigen Person. Somit ergeben sich auch für die teilstationäre pflegegradabhängige Höchstbeträge. Werden Pflegesachleistungen der ambulanten Pflege ebenfalls in Anspruch genommen, werden nicht beide Höchstbeträge zusammengezählt, sondern es stehen gemeinsam nur 150 Prozent des Höchstsatzes für beide Pflegeleistungen zur Verfügung. Pflegegeld wird ohne Anrechnungen weitergezahlt.

In den von der Pflegeversicherung übernommenen Leistungen der teilstationären Pflege sind für gewöhnlich die direkten Pflegekosten, Aufwendungen der sozialen Betreuung und Kosten eventueller medizinischer Pflegebehandlungen enthalten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Komfortleistungen müssen vom Pflegebedürftigen getragen werden.