Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind all die Gegenstände, die für die Durchführung der Pflege notwendig sind. Zum einen sind das technische Hilfsmittel (beispielsweise ein Pflegebett, verstellbares Lattenrost, Rollstuhl, Gehhilfen, …) und zum anderen zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (beispielsweise Einmalhandschuhe, Einmalbettschutzeinlagen, …). Technische Hilfsmittel werden leihweise zur Verfügung gestellt.
Für Pflegebedürftige besteht hier eine Zuzahlungspflicht in Höhe von 10 Prozent, beschränkt auf maximal EUR 25,– je technisches Pflegehilfsmittel. Sich verbrauchende Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe werden mit einem Höchstbetrag von EUR 40,- pro Monat von der Pflegekasse übernommen.
Die Notwendigkeit für jedes Pflegehilfsmittel muss dabei von einem Pflegedienst oder dem Gutachter bestätigt werden. Im Fall einer stationären Pflege werden die Pflegehilfsmittel durch das Pflegeheim bereitgestellt. Zuzahlungspflicht und Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel sind unabhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung listet sämtliche relevanten Pflegehilfsmittel.