Ratgeber Pflege
Ratgeber rund um das Thema Pflege
Die Soziale Pflegeversicherung (PV) ist die jüngste der fünf Säulen in der sozialen Absicherung in Deutschland. Sie wurde mit in Kraft treten des elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) ab dem 1. Januar 1995 als gesetzliche Pflichtversicherung eingeführt und bildet zusammen mit der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das deutsche Sozialversicherungssystem.
Wie die anderen Pflichtversicherungen sichert die Soziale Pflegeversicherung gemäß des Solidarprinzips gegen die finanziellen Folgen eines Schadenfalls – hier das Risiko der Pflegebedürftigkeit – ab. Die Pflegeversicherung hat damit die Aufgabe, (finanzielle) Hilfen für Personen zu leisten, die auf pflegerische Unterstützung angewiesen sind.
Über die Pflegebedürftigkeit wird stets nach Einzelfall entschieden. Die Pflegebedürftigkeit wird zudem in einen steigenden Grad der Pflegebedürftigkeit – dem Pflegegrad – kategorisiert. Nach dem Pflegegrad richten sich die von der Pflegeversicherung gezahlten Beträge. Im Fall einer ehrenamtlichen Pflege – wenn der Pflegebedürftige beispielsweise von einem Familienangehörigen oder auch einer von der Pflegeengel Die Pflegehilfe vermittelten professionellen ungarischen Pflegekraft versorgt wird – zahlt die Pflegeversicherung ein pflegegradabhängiges Pflegegeld. Findet die Versorgung des Pflegebedürftigen durch einen professionellen ambulanten oder (teil-) stationären Pflegedienst statt, übernimmt die Pflegeversicherung im Rahmen von pflegegradabhängigen Höchstsätzen die Kosten.
Eine Kombination aus ehrenamtlicher und professioneller Pflege ist dabei auch möglich. Die Pflegeversicherung übernimmt jeweils die Kosten der professionellen Pflege entsprechend der Höchstsätze und zahlt anteiliges Pflegegeld an die pflegeversicherte Person. Unabhängig von ehrenamtlicher oder professioneller Pflege übernimmt die Pflegeversicherung unter Umständen die Kosten für Pflegehilfsmittel und sogenannter Wohnumfeld verbessernder Maßnahmen.
Durch die strikte Einteilung in Höchstsätze und dem Führen von Leistungskatalogen wird deutlich, dass die Pflegeversicherung nicht den Anspruch erhebt, eine Vollversicherung zu sein. Während beispielsweise die Krankenversicherung sämtliche medizinisch notwendigen Behandlungen abdeckt, ist die Leistung der Pflegeversicherung in dieser Hinsicht beschränkt. Die notwendige Inanspruchnahme aller notwendigen Pflegehilfen kann somit private Kostenübernahmen erforderlich machen.
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