Zusätzliche Betreuungsleistungen

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Pflegebedürftige mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz haben Anspruch auf Kostenübernahme von zusätzlichen Betreuungsleistungen. Zusätzliche Betreuungsleistungen können beispielsweise niedrigschwellige Betreuungsangebote wie Gruppenbetreuung für Demenzkranke oder beratende und entlastende Unterstützung von pflegenden Angehörigen durch fachliche Hilfe. Betreuungsangebote eines ambulanten Pflegedienstes können ebenfalls eine zusätzliche Betreuungsleistung darstellen, ebenso Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege. Der erstattungsfähige Höchstbetrag ist dabei begrenzt auf EUR 125,- im Monat.

Die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz wird anhand von 13 Kriterien vom Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK) oder im Falle Privatkrankenversicherter Medicproof geprüft. Die 13 Kriterien prüfen dabei verschiedene Verhaltensauffälligkeiten, Gedächtnisschwierigkeiten, emotionale Instabilitäten und ähnliches ab, um geistige, psychische oder demenzielle Alterserkrankungen festzuhalten. Hierbei wird dann eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz, eventuelle mit erhöhtem Betreuungsbedarf, festgestellt.

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