Wohnumfeldverbesserung

Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung

Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung umfassen sämtliche Baumaßnahmen, die der pflegebedürftigen Person den Alltag und die selbstständige Versorgung sowie die Pflege erheblich erleichtern. Dazu zählen beispielsweise das Anbringen von Handläufen und Haltegriffen, die Verbreiterung von Türen, die Beseitigung von Schwellen und Stufen durch den Einbau von Rampen, der Einbau eines behindertengerechten Bads, der Einbau eines Treppenlifts oder der Einbau von unterfahrbaren Küchenschränken. Die Liste ist nicht abschließend.

Die Pflegeversicherung übernimmt dabei die Kosten für eine Ein- oder Umbaumaßnahme bis zu einem Höchstbetrag von EUR 4.000,- pro Maßnahme. Dabei gelten gleichzeitig notwendige Um- und Einbauten als eine Maßnahme. Eine weitere Kostenübernahme bis zum Höchstbetrag für eine weitere Maßnahme ist nur dann möglich, wenn die Pflegesituation sich insoweit verändert hat, dass eine weitere Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds notwendig geworden ist.

Statt einer Ein- und Umbaumaßnahme kann die Pflegeversicherung auch alternativ den Umzug der oder des Pflegebedürftigen in eine anforderungsgerechtere Wohnung bezuschussen. Auch hierfür gilt wieder der Höchstbetrag von EUR 4.000,-. Sind in der neuen Wohnung wohnumfeldverbessernde Baumaßnahmen notwendig, werden diese mit den Kosten des Umzugs zusammengelegt und wiederum als eine Maßnahme von der Pflegeversicherung betrachtet.

Wichtig hierbei ist, dass sämtliche geplanten Maßnahmen zuvor von der Pflegeversicherung genehmigt werden müssen. Eine Bestätigung durch den Pflegedienst oder den Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK) beziehungsweise im Fall Privatkrankenversicherter von Medicproof muss somit abgewartet werden. Einen Eigenanteil an den Kosten der Maßnahme müssen Pflegebedürftige nicht mehr tragen, sofern die Kosten den Höchstbetrag nicht überschreiten.

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