Pflegegeld

Pflegegeld und selbst gesuchte Pflegehilfe

Nimmt eine pflegebedürftige Person keinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch, bekommt sie Pflegegeld für eine ehrenamtliche Pflegeperson. Der oder die Pflegebedürftige verfügt frei über das Pflegegeld. Damit ist es möglich, dass nicht nur beispielsweise ein Angehöriger für seine Pflegetätigkeit entschädigt wird, sondern auch eine selbst beschaffte Pflegekraft finanziert werden kann.

So ist es beispielsweise möglich, eine vollständige 24-Stunden-Betreuung einer von Pflegeengel Die Pflegehilfe vermittelten professionellen ungarischen Pflegekraft über das Pflegegeld mitzufinanzieren. Eine professionelle und umfangreiche Betreuung kann so sichergestellt werden.

Das stellt zudem die Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld sicher. Wichtige Hürde hier ist die Beurteilung des Gutachters, der die häusliche Pflege bei Nichtinanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes in geeigneter Weise sichergestellt wissen will. Eine 24-Stunden-Betreuung einer vermittelten professionellen Pflegekraft erfüllt diese Anforderung und auch die regelmäßigen Kontrollbesucher des Gutachters sind so kein Problem.

Sollte es zu einem längerfristigen stationären Krankenhausaufenthalt oder Rehabilitationsmaßnahmen kommen, wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen weitergezahlt. Darüber hinaus ruht der Anspruch.