Kombinationsleistung
Neben den Möglichkeiten, die häusliche Pflege durch ehrenamtliche Pflege – einschließlich der Variante, selbst beschafftes Pflegepersonal wie von der Pflegeengel Die Pflegehilfe vermittelte professionelle ungarische Pflegekräfte zu beschäftigen – oder durch einen ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen, ist auch eine Kombination dieser beiden denkbar. Bei der Kombinationsleistung werden zunächst die Pflegesachleistungen des ambulanten Pflegedienstes abgerechnet. Der nicht verbrauchte Anteil am Höchstbetrag für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse kann dann als Geldleistung (Pflegegeld) beansprucht werden. Sind beispielsweise 60 Prozent des Höchstbetrages für Pflegesachleistungen in Anspruch genommen worden, können 40 Prozent des Pflegegelds an die oder den Pflegebedürftigen ausgezahlt werden. Für den Part der Geldleistungen gelten entsprechend die Regelungen für das Pflegegeld.
Ein Beispiel: Einer Pflegebedürftigen des Pflegegrads 2 steht ein Höchstbetrag von EUR 689,- zu. Es werden Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes für die häusliche Pflege in Höhe von EUR 413,40 in Anspruch genommen – somit sind 60 Prozent des Pauschalbetrags genutzt. Für den Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld EUR 316,-. 40 Prozent des Pflegegeldes, also EUR 126,40, können als Geldleistung an die Pflegebedürftige ausgezahlt werden. Die etwas umständliche Berechnung der Kombinationsleistung ergibt sich aus den unterschiedlichen Sätzen für das Pflegegeld und der maximalen Kostenübernahme der Pflegesachleistungen.